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Anpassung einer vom Betriebsprüfer nach einer Betriebsprüfung gebildeten Rückstellung für Steuerforderungen nach Herabsetzung der Steuerforderungen im Einspruchsverfahren
(1) Hat der Betriebsprüfer nach einer Betriebsprüfung aufgrund der von ihm getroffenen Prüfungsfeststellungen für Mehrsteuern, die nicht auf einer Steuerhinterziehung beruhen, Rückstellungen im jeweiligen Prüfungsjahr als dem Jahr der wirtschaftlichen Entstehung der Mehrsteuern gebildet und erreicht der Stpfl. später im Einspruchsverfahren gegen die aufgrund der Außenprüfung ergangenen Änderungsbescheide eine Herabsetzung der Steuernachforderungen, so sind gem. rkr. NWB AAAAF-87107 (EFG 2016 S. 1984) die davon betroffenen Rückstellungen rückwirkend in den Wirtschaftsjahren, zu denen sie wirtschaftlich gehören, und nicht etwa erst im Jahr, in dem das Einspruchsverfahren abgeschlossen wird, wieder gewinnerhöhend aufzulösen. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Vo...