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Weiterhin Unsicherheit beim Übergang zum neuen Sanierungssteuerrecht
Der BFH verweigert für Altfälle die Anwendung der Übergangsregelungen des
Der Beschluss des Großen Senats des hat das Ende des sog. Sanierungserlasses besiegelt. Die entstandene Rechtsunsicherheit für die sanierungsbedürftigen Unternehmen bezüglich der steuerlichen Behandlung ihrer Sanierungsgewinne hat den Gesetzgeber auf den Plan gerufen. In kurzer Zeit wurden § 3a EStG und § 7b GewStG sowie weitere Vorschriften im Umfeld eingeführt bzw. geändert. Der Übergang zur neuen Rechtslage hängt jedoch noch von dem Ergebnis der Notifizierung der Europäischen Kommission ab. Auch für die Übergangszeit bis zum hat der BFH durch zwei Urteile nun den Weg zu einem geordneten Sanierungssteuerrecht noch steiniger gemacht. Danach stellen auch die Übergangsregelungen des einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung dar.
Schmittmann, Die unendliche Geschichte der Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen: BMF und BFH erneut im offenen Schlagabtausch, StuB 22/2017 S. 867 NWB BAAAG-62286
Nicht nur der Sanierungserlass selbst, sondern auch die Übergangsregelungen des verstoßen gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.
Ein Erlass von Steuern auf Sa...