Keine Pflicht zur Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern bei § 4 Abs. 3 EStG
Leitsatz
Für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG besteht keine Pflicht zur Vergabe numerisch fortlaufender und systembedingt
und damit „nachprüfbarer” Rechnungsnummern. Eine solche Pflicht ergibt sich weder aus dem Vollständigkeitsgebot des § 146
AO noch aus den bestehenden umsatzsteuerlichen Pflichten (§§ 22, 14 UStG).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
ECLI Nummer: ECLI:DE:FGK:2017:1207.15K1122.16.00
Fundstelle(n): BB 2018 S. 149 Nr. 4 BB 2018 S. 292 Nr. 6 BBK-Kurznachricht Nr. 4/2018 S. 150 DB 2018 S. 18 Nr. 3 DStR 2019 S. 6 Nr. 4 DStRE 2019 S. 195 Nr. 4 EFG 2018 S. 375 Nr. 5 GStB 2018 S. 161 Nr. 5 KÖSDI 2018 S. 20663 Nr. 3 NWB-Eilnachricht Nr. 4/2018 S. 160 DAAAG-71593
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