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Vorsteuerabzug-Berichtigung § 15a UStG
Hilfen & Beispiele zum Berechnungsprogramm
Einführung
Ändern sich bei einem Wirtschaftsgut ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung die gegenüber dem ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse, so sind Vorsteuerkorrekturen gem. § 15a UStG vorzunehmen und zu erklären.
Das Programm berechnet die Korrekturbeträge und gibt vor, in welcher Erklärung bzw. in welchem Voranmeldungszeitraum der Korrekturbetrag anzumelden ist. Als Ergebnis erhalten Sie eine Tabelle in Kurzform. Darüber hinaus können Sie als Auswertung auch die Option <Berechnungsherleitung> anklicken. Sie erhalten eine detaillierte Tabelle, deren Überschriften folgende Bedeutung haben:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Nutzung %: | Vorsteuer unschädliche Nutzung im Monat |
Kumulierte Nutzung %: | Die kumulierte Vorsteuer unschädliche Nutzung des Jahres |
Kumulierte Änderung %: | Die kumulierte Abweichung der Vorsteuer unschädlichen Nutzung des laufenden Jahres in % gegenüber den beim Kauf für den Vorsteuerabzug geltenden Verhältnissen |
Vorsteuerkorrektur: | Der rechnerische Vorsteuerkorrekturbetrag für den Monat |
Kumulierte Vorsteuerkorrektur: | Die Summe der rechnerischen Vorsteuerkorrekturbeträge im betreffenden Jahr |
Relevante Jahreskorrektur: | Der Betrag am Jahresende, sofern eine Korrektur erforderlich ist. Werden die Gr... |