Arbeitshilfe - Stand: 19.09.2018

Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG liegt auch vor, wenn Veräußerungserlös die Transaktionskosten nicht übersteigt

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Liegt eine Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG auch vor, wenn bei einer Veräußerung von Aktien der Veräußerungserlös die Transaktionskosten nicht übersteigt, oder handelt es sich in diesem Fall um einen Gestaltungsmissbrauch?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
AAAAG-71529