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Pensionssicherungsverein - Beitragsermittlung
Hilfen & Beispiele zum Berechnungsprogramm
Einführung
Die Beiträge zum PSVaG müssen künftig den Barwert der im laufenden Kalenderjahr entstehenden Ansprüche auf Leistungen der Insolvenzsicherung, zuzüglich eines Betrags für die aufgrund eingetretener Insolvenzen zu sichernden Anwartschaften decken.
Bisher wurden die Beiträge in einem modifizierten Umlageverfahren erhoben (Rentenwertumlageverfahren). Die Beiträge waren jährlich neu festzulegen. Diese deckten dann das im selben Jahr entstandene Schadensvolumen, ließen aber unverfallbare Anwartschaften unberücksichtigt, die erst im Jahr des Versorgungsfalls und nicht bereits im Jahr der Insolvenz finanziert werden müssen. Die Folge: Der tatsächliche Finanzierungsbedarf wurde nicht durch die laufenden Beiträge abgedeckt.
Durch die gesetzliche Neuregelung wird der Barwert der bis zum aufgrund bereits eingetretener Insolvenzen zu sichernden Anwartschaften einmalig auf die beitragspflichtigen Arbeitgeber umgelegt. Der Beitrag ist entweder einmalig zu zahlen oder in 15 gleichen Raten zu zahlen. Die erste Rate wird am fällig. Hierzu ergeht ein Beitragsbescheid im Januar 2007. Eine diskontierte Gesamtzahlung zum ist vorgeschrieben, wenn die rechnerische...