Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB direkt Nr. 6 vom Seite 114

Keine Anwendung von § 8b Abs. 3 KStG bei beschränkter Steuerpflicht

Jonas Berger und Gunnar Tetzlaff

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAG-71270 Die Frage, ob der von einer beschränkt steuerpflichtigen Körperschaft erzielte Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer inländischen Kapitalgesellschaft der Betriebsausgabenfiktion des § 8b Abs. 3 KStG unterliegt, war im Schrifttum schon länger umstritten. Während weitgehende [i]Kusch, Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen (§ 8b KStG), Grundlagen NWB KAAAE-61145 Einigkeit darüber herrschte, dass die Veräußerung einer Beteiligung an einer inländischen Kapitalgesellschaft durch nicht unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften unter Anwendung von § 49 Abs. 1 Nr. Buchst. e i. V. mit § 17 Abs. 1 EStG zur Besteuerung des Veräußerungsgewinns im Inland führt, jedenfalls sofern kein Doppelbesteuerungsabkommen der Besteuerung entgegensteht, gingen die Auffassungen zur Anwendbarkeit von § 8b Abs. 2 und 3 KStG deutlich auseinander. Diese Frage ist durch den BFH in seinem Urteil v.  - I R 37/15 NWB GAAAG-60391 in aller Klarheit beantwortet worden.

Ausführlicher Beitrag s. .

Diskussion in der Literatur

[i]Häufige Literaturmeinung: § 8b Abs. 3 KStG kommt bei ausländischen Gesellschaften ohne inländische Betriebsstätte nicht in BetrachtSchwerpunkt der Diskussion im Schrifttum ist die systematische Einordnung von § 8b Abs. 3 KStG. Im Fall von Anteilsveräußerungen beschränkt Steuerpflichtiger wird im Schrifttum vielfach die Ansicht vertreten, dass Aufwendungen nicht hinzuzurechnen seien, da diese mangels Betriebsstätte gar n...