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OLG Celle Beschluss v. - 2 U 37/16

Gesetze: UStG § 9

Leitsatz

Leitsatz:

Die zivilrechtliche Qualifizierung eines zum Betrieb einer Rechtsanwaltskanzlei abgeschlossenen Mietvertrages über gewerblich genutzte Räume und Wohnräume als einheitliches Mietverhältnis über Geschäftsräume berechtigt den Vermieter nicht, auch für die zu Wohnzwecken genutzten Räume zur Umsatzsteuer zu optieren, weil es insoweit an einer Leistung des Vermieters für das Unternehmen des Mieters fehlt.

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 12 Nr. 34
JAAAG-71390

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