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KSR Nr. 2 vom Seite 9

Eintritt der Festsetzungsverjährung

Verjährung bei Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung

Axel Scholz

Die Festsetzungsfrist für die Abgabe von Einkommensteuererklärungen hängt davon ab, ob eine Pflicht zur Abgabe besteht oder eine Antragsveranlagung vorliegt. Bisher war allerdings unklar, ob die bloße Aufforderung des Finanzamts an den Steuerpflichtigen zur Abgabe der Steuererklärung unter Androhung der Durchsetzung mit Zwangsmitteln ausreicht, um eine Pflichtabgabe der Steuererklärung zu begründen. Dies hat der BFH in einer aktuellen Entscheidung nun geklärt.

Sachverhalt des Besprechungsfalls

Im Jahr 2007 forderte das zuständige Finanzamt den Kläger zur Abgabe der Steuererklärung 2006 auf und drohte eine Schätzung, Verspätungszuschläge und Zwangsgeld bei Nichtabgabe der Erklärung an. Gleichzeitig hieß es in dem Schreiben: „Falls Sie die Steuererklärung allerdings vor mehr als zwei Wochen abgegeben haben oder der Auffassung sind, zur Abgabe einer Steuererklärung nicht verpflichtet zu sein, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie dieses Schreiben mit einem kurzen Hinweis auf der Rückseite an das Finanzamt zurücksenden würden“.

Darauf reagierte der Kläger zunächst nicht. Vielmehr reichte er Ende 2011 seine Einkommensteuererklärung 2006 beim Finanzamt ein und erklärte darin neben Einkünften aus...