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KSR Nr. 2 vom Seite 11

Betriebliche Altersversorgung

Der neue steuerliche Förderbetrag bei Geringverdienern

Dipl.-Finanzwirt Walter Niermann

Die Neuregelungen des Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung vom (BGBl 2017 I S. 3214) sind zum wirksam geworden. Die Finanzverwaltung hat das Anwendungsschreiben zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung an die seit dem geltenden Vorschriften angepasst. Eine der zentralen Vorschriften des neuen Rechts ist die steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung bei Geringverdienern.

Begünstigter Personenkreis

Zum wurde ein Förderbetrag zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung für Arbeitnehmer mit einem ersten Dienstverhältnis eingeführt. Durch die Neuregelung begünstigt sind Beschäftigte mit Steuerklasse I bis V oder mit erstem Dienstverhältnis und pauschal besteuertem Arbeitslohn. Auch Gesellschafter-Geschäftsführer können von der Neuregelung profitieren.

Durch die Bezugnahme auf das erste Dienstverhältnis wird sichergestellt, dass der Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung für einen Arbeitnehmer mit mehreren nebeneinander bestehenden Arbeitsverhältnissen nicht mehrfach in Anspruch genommen werden kann. Allerdings ist es möglich, dass der Förderbetrag bei einem Arbeitgeberwechsel im Laufe des Kalenderjah...