Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb einer gemeinnützigen Stiftung – Einkünfte aus Beteiligung an Publikums-GmbH & Co. KG
Leitsatz
Die Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft, bei der der Gesellschafter
als Mitunternehmer anzusehen ist, begründet einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Die Besonderheiten einer Publikums-GmbH & Co. KG stehen der Qualifikation ihrer Kommanditisten als Mitunternehmer eines gewerblichen
Unternehmens nicht entgegen.
Ein Minderheitskommanditist kann ungeachtet seiner durch eine Mehrheitsklausel beschränkten Stimm- und Widerspruchsrechte
Mitunternehmerinitiative entfalten, da die Ausübung der Mehrheitsmacht durch die Treuepflicht der Mehrheit gegenüber der Minderheit
eingeschränkt wird (vgl. , DStR 2014, 2403).
Auch eine Klausel im Gesellschaftsvertrag, nach der ein Gesellschafter aus wichtigem Grund zum Buchwert aus der Gesellschaft
ausgeschlossen werden kann, berührt die Stellung eines Minderheitskommanditisten als Mitunternehmer nicht.
Fundstelle(n): AO-StB 2018 S. 142 Nr. 5 BB 2018 S. 150 Nr. 4 BB 2018 S. 2728 Nr. 46 DStR 2018 S. 10 Nr. 49 DStRE 2019 S. 282 Nr. 5 DStZ 2018 S. 175 Nr. 6 EFG 2018 S. 309 Nr. 4 ErbStB 2018 S. 113 Nr. 4 FAAAG-71199
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