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BPatG Urteil v. - 4 Ni 31/14 (EP)

Gesetze: § 83 Abs 4 PatG

Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Expandierbarer Stent und System zum Anbringen (europäisches Patent)" – zum verspäteten Vorbringen - Einreichen eines Hilfsantrages am zweiten Verhandlungstag

Tatbestand

Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 1 374 801 (Streitpatent), das am 14. Juni 2003 unter Inanspruchnahme der Prioritäten der Patentanmeldungen US 365288 vom 12. Februar 2003 und US 390998 P vom 24. Juni 2002 angemeldet worden ist. Das Streitpatent wurde in der Verfahrenssprache Englisch veröffentlicht und wird beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nr. DE 603 04 625 geführt. Das Streitpatent trägt die Bezeichnung „Expendable stent and delivery system“ („Expandierbarer Stent und System zum Anbringen“) und umfasst 12 Patentansprüche, die sämtlich angegriffen sind.

Fundstelle(n):
DAAAG-71058

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