DBA (Air) Kamerun
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kamerun zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen (DBA Air Kamerun)
v. 24. 08. 2017 (BGBl 2018 II S. 467) [1]
Die Bundesrepublik
Deutschland
und
die Republik
Kamerun –
von dem Wunsch geleitet, ihre wirtschaftlichen Beziehungen durch den Abschluss eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen zu fördern und zu stärken –
sind wie folgt übereingekommen:
Änderungsdokumentation:
Fundstelle(n):
NAAAG-71033