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LSG Hessen Urteil v. - L 3 U 139/17

Gesetze: SGG § 102 Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Die Betreibensaufforderung muss konkrete verfahrensfördernde Handlungen zum Gegenstand haben. Dies ist der Fall, wenn der Kläger sich auf Aufforderung des Gerichts nicht zur Frage fachärztlicher Behandlung von ihm geltend gemachter Gesundheitsstörungen äußert.

Fundstelle(n):
KAAAG-70532

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