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LSG Hessen Urteil v. - L 4 SO 169/16

Gesetze: SGB I § 44; SGB XII § 44; SGB XII § 17

Leitsatz

Leitsatz:

1. Wird der Geldleistungsanspruch erst in einem Zugunstenverfahren nach § 44 SGB X festgestellt, so ist für den Beginn der Verzinsung nach § 44 Abs. 2 SGB I auf das Datum des ursprünglichen Leistungsantrages und nicht des Überprüfungsantrages abzustellen.

2. Zur Frage einer konkludenten Ablehnung der Zinszahlung im Bescheid.

Fundstelle(n):
QAAAG-70530

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