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IWB Nr. 2 vom Seite 41

Die neue italienische Pauschalsteuer

Dr. Jochen Ettinger, Dr. Armin Hergeth und Dr. Manfred Psaier

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 47Seit 2017 besteht die neue Non-Dom-Besteuerung für natürliche Personen, die ihren Steuerwohnsitz nach Italien verlegen. Die italienische Pauschalbesteuerung kann für vermögende Steuerpflichtige ein interessantes Besteuerungsregime sein. Allerdings erfüllt diese Pauschalsteuer die Voraussetzungen einer „Vorzugssteuer“ i. S. des § 2 Abs. 2 AStG.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Kernelemente der Pauschalbesteuerung

[i]Tatsächlicher Wohnsitzwechsel soll behördlich streng kontrolliert werdenDie beiden wesentlichen Anwendungsvoraussetzungen für diese Pauschalbesteuerung sind, dass natürliche Personen ihren Steuerwohnsitz tatsächlich nach Italien verlegen und dass diese Personen in mindestens neun der letzten zehn Jahre vor dieser Wohnsitznahme nicht in Italien ansässig waren. Die Option gilt nur für natürliche Personen.

[i]Pauschalsteuer gilt nur für im Ausland erzielte EinkünfteBei Option zur Pauschbesteuerung werden mit 100.000 € p. a. alle im Ausland erzielten Einkünfte „regulär“ und abschließend besteuert. Ausnahmen gelten für Veräußerungsgewinne aus qualifizierten Beteiligungen, die in den ersten fünf Jahren nach dem Umzug realisiert werden. Die Details und Nachweispflichten sind in Durchführungsbestimmungen v.  und in einem ministeriellen Rundschrei...