Wetten, dass...?
Ich biete Ihnen eine Wette an. Noch ist das Jahr jung und es beginnt nicht gerade stürmisch – während ich dies schreibe, tost vor dem Fenster „Friederike“, als wolle mich der Wintersturm Lügen strafen. Also präzisiere ich eilig, steuerpolitisch ist es in den Tagen vor dem SPD-Mitgliederentscheid über den Willen zur Neuauflage einer GroKo erstaunlich windstill, metaphorisch gesprochen. Klar, mit Ankündigungen hält man sich besser noch etwas zurück. Es ist auch nur gerecht, dass Vorhersagen lieber jene machen wollen, die auf deren Erfüllung einen gewissen Einfluss haben. Ob es dann wirklich in ihrer Macht steht, ist immer noch eine andere Frage.
[i]Die Wette gilt: Die deutsche Körperschaftsteuer wird bis 2020 sinkenAlso, ich wette, dass noch vor einer etwaigen „Mid-Term-Evaluierung“ 2019/2020 die effektive Besteuerung für Unternehmen in Deutschland sinken wird. Denn sonst endet das Märchen vom Kraftzentrum Europas. Ohnehin wächst China bereits dreimal schneller als Deutschland und die Innovationskraft der Spitzenunternehmen in den USA wird auch jetzt schon weitaus stärker eingestuft als die deutscher Unternehmen. Durch angekündigte oder schon in Kraft getretene Steuerreformen werden die effektiven Unternehmenssteuern in den USA, in Belgien und in Frankreich bis 2020 sinken. Deutschland wäre dann der globale Champion mit der höchsten Steuerbelastung (Gewerbesteuer inklusive). Soweit will man es nicht kommen lassen – die großen Verbände fordern daher bereits mit Nachdruck Steuersenkungen für Unternehmen. Sie werden von der neuen Regierung erhört werden. Die Wette gilt.
Andere [i]Die Attraktivität des Steuerstandorts Niederlande soll bleiben – auch für Holdings Staaten sind da schon etwas weiter, den Standort unter BEPS-Vorzeichen wetterfest zu machen. In den Niederlanden sind wesentliche Änderungen des Körperschaftsteuerrechts beschlossen worden – eine gestaffelte Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 21 % ist geplant. Was das Steuerpaket 2018 unseren Nachbarn noch bringt, fassen Böing/Graupeter/Rometzki ab zusammen.
Kleiner dürfte der Kreis der durch das neue italienische Pauschalsteuer-Regime Begünstigten sein. Dass gerade auch deutsche Interessenten vor einem Wegzug nach Italien sorgfältig planen müssen, erläutern Ettinger/Hergeth/Psaier ab .
[i]Der EuGH muss zur Wegzugsteuer im Verhältnis zur Schweiz entscheidenFür die Anwendung des § 6 AStG beim Wegzug in die Schweiz ist der zu beachten; Weiss erklärt die offenen Fragen und unionsrechtlichen Bedenken aufgrund des Freizügigkeitsabkommens zwischen der EU und der Schweiz ab (nun Rs. C-581/17 „Wächtler“).
Ich wünsche Ihnen viele hilfreiche Erkenntnisse
Nils Henrik Feddersen
Fundstelle(n):
IWB 2 / 2018 Seite 1
NWB UAAAG-70478