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FG Münster Urteil v. - 13 K 641/14 K EFG 2018 S. 92 Nr. 2

Gesetze: KStG § 5 Abs 1 Nr 9, AO § 51 Abs 1, AO § 59, KStG § 1 Abs 1 Nr 4

Stiftungen

Keine Rückwirkung der Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG auf den Zeitpunkt des Todes des Stifters

Leitsatz

1) Die Körperschaftsteuerpflicht einer Stiftung beginnt nicht erst mit ihrer Anerkennung, sondern bereits mit dem Tod des Stifters.

2) Die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG ist ausgeschlossen, wenn eine Satzung tatsächlich erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DB 2017 S. 19 Nr. 51
DStR 2018 S. 6 Nr. 40
DStRE 2018 S. 1359 Nr. 22
EFG 2018 S. 92 Nr. 2
ErbStB 2018 S. 77 Nr. 3
KAAAG-70451

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