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BFH  - VIII R 18/17 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 3, EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 9, KStG § 27 Abs 8, AO § 163

Rechtsfrage

Sind Leistungen, die von einer EU-Kapitalgesellschaft bezogen werden, als Einlagenrückgewähr steuerfrei zu stellen oder liegen insoweit steuerpflichtige Kapitalerträge vor, weil die EU-Kapitalgesellschaft nicht das in § 27 Abs. 8 KStG geregelte Antragsverfahren eingeleitet hat? - Verstößt dieses gegen Europarecht und gegen deutsches Verfassungsrecht? - Verstößt eine Besteuerung der Leistungen gegen § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG? - Liegen Gründe für eine Nichtbesteuerung der Leistungen aus Billigkeitsgründen vor?

Antrag; Billigkeit; Einlage; Europarecht; Kapitalerträge; Steuerfreistellung; Verfassung

Fundstelle(n):
NAAAG-70382

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