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BFH  - I R 55/17 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: KStG § 8 Abs 7 S 1 Nr 2, KStG § 8 Abs 9, KStG § 34 Abs 6 S 5, AEUV Art 109 Abs 1

Rechtsfrage

Keine Verpflichtung zur Spartenrechnung gemäß § 8 Abs. 9 KStG i.d.F. des JStG 2009 bei fehlender Anwendung von § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG i.d.F. des JStG 209 aufgrund der Übergangsregelung in § 34 Abs. 6 Satz 5 KStG i.d.F. des JStG 2009 - Kein Verstoß gegen das EU-Beihilfeverbot

1. Besteht für den Veranlagungszeitraum 2009 keine Verpflichtung zur Spartenrechnung gemäß § 8 Abs. 9 KStG i.d.F. des JStG 2009, wenn aufgrund der Übergangsregelung in § 34 Abs. 6 Satz 5 KStG i.d.F. des JStG 2009 die Neuregelung in § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG i.d.F. des JStG 2009 nicht zur Anwendung kommt?

2. Verstößt § 8 Abs. 7 KStG i.d.F. des JStG 2009 gegen das Beihilfeverbot des Art. 109 Abs. 1 AEUV?

Dauerdefizitärer Betrieb; Verlustverrechnung

Fundstelle(n):
TAAAG-70367

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