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Höhe des pauschalen Sicherheitszuschlags bei Lücken in der Rechnungsnummernabfolge
(1) Lücken in der Rechnungsnummernabfolge können im konkreten Einzelfall eine Schätzung nötig erscheinen lassen, wenn die Vollständigkeit der Erfassung der Einnahmen nicht mehr als gewährleistet anzusehen ist. (2) Eine griffweise Schätzung in Form eines Sicherheitszuschlags ist insoweit charakteristisch; dessen Höhe ist anhand der jeweiligen tatsächlichen Umstände wirtschaftlich vernünftig zu wählen (Bezug: § 115 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 3 FGO, § 158, § 162 Abs. 2 Satz 2 AO; § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 UStG 2005).
Ob Lücken bei der fortlaufenden Nummerierung der Rechnungen nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 UStG zur Schätzung führen müssen, ist also einzelfallbezogen zu beantworten und obliegt der Entscheidung des FG als Tatsacheninstanz. Der BFH wies deswegen die auf grundsätzliche Bedeutung gestützte Nichtzulassungsbeschwerde ab. Der Kläger betrieb einen...