Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer: Vereinfachende Vorschriften für Online-Händler
Das Mehrwertsteuersystem für Online-Unternehmen in der EU soll schrittweise bis 2021 vereinfacht werden. Darauf einigten sich die Wirtschafts- und Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten am . Demnach sollen u. a. die Mehrwertsteuerregelungen für Start-ups, Kleinstunternehmen und KMU, die Waren online an Kunden in anderen EU-Mitgliedstaaten verkaufen, vereinfacht werden. Für Kleinstunternehmen richtet sich die Mehrwertsteuer auf grenzüberschreitende Verkäufe im Wert von weniger als 10.000 € im Jahr dann nach den Vorschriften des Landes, in dem die Unternehmen ihren Sitz haben. Für KMU werden einfachere Verfahren für grenzüberschreitende Verkäufe im Wert von bis zu 100.000 € im Jahr gelten.
Darüber hinaus sollen alle Unternehmen, die online Waren an ihre Kunden verkaufen, ihren EU-Meh...