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BuchO § 13

1. Buch: Steuerkonten und Überwachungskonten

1. Teil: Bestandteile von Steuerkonten und Überwachungskonten

§ 13 Außenprüfungsdaten

Für die Betriebsprüfung, die Lohnsteuer-Außenprüfung und die Umsatzsteuer-Sonderprüfung benötigte Daten sind im Steuerkonto aufzuzeichnen.

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GAAAG-70179

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