BuchO § 13
1. Buch: Steuerkonten und Überwachungskonten
1. Teil: Bestandteile von Steuerkonten und Überwachungskonten
§ 13 Außenprüfungsdaten
Für die Betriebsprüfung, die Lohnsteuer-Außenprüfung und die Umsatzsteuer-Sonderprüfung benötigte Daten sind im Steuerkonto aufzuzeichnen.
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GAAAG-70179