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GKV-Spitzenverband Rundschreiben v.

Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der unständig Beschäftigten

Für Arbeitnehmer, die unständige Beschäftigungen ausüben, gelten im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Sozialversicherung Besonderheiten. Darüber hinaus sind die Unterschiede zur versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Behandlung von geringfügigen kurzfristigen Beschäftigungen, von Dauerbeschäftigungen und von regelmäßig wiederkehrenden Beschäftigungen zu beachten.

Das bisherige Rundschreiben vom war insbesondere aufgrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Berufsmäßigkeit der Ausübung unständiger Beschäftigungen zu aktualisieren ( und  – und , USK 2017-21).

Soweit hiernach die Anwendung der besonderen Regelungen für unständig Beschäftigte nur in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung eine berufsmäßige Ausübung der unständigen Beschäftigung voraussetzt, hat die Prüfung dieser Berufsmäßigkeit kalendermonatsbezogen zu erfolgen. Sie wird dabei nicht mehr aufgrund eines bestimmten Berufsbildes des Beschäftigten bestimmt, sondern durch die Kurzzeitigkeit der jeweiligen Beschäftigung und die deshalb zu erwartende Unterbrechung des Stat...

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