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Grundbuchverfahren | Prüfungsumfang
Das Grundbuchamt (GBA) hat in eigener Zuständigkeit zu prüfen, ob der Erwerbsvorgang seiner Art nach dem Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) unterliegen kann und ob sich die vorgelegte steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung auf die durch die beantragte Eintragung zu vollziehende Veräußerung des Grundstücks bezieht oder nicht. Beinhaltet die Unbedenklichkeitsbescheinigung Ungenauigkeiten, die den Kreis der Steuerpflichtigen betreffen, oder bestehen Widersprüche zu den notariellen Urkunden, auf die in der Bescheinigung Bezug genommen wird, steht dies (allein) der Eintragung der Auflassung S. 167nicht zwingend entgegen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des für die Besteuerung zuständigen Finanzamts ist zwar keine materielle Voraussetzung für die dingliche Re...