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Einkommensteuer | Entschädigung für entgangene Einnahmen ist steuerpflichtig
Die von einer Versicherungsgesellschaft erstattete Einkommensteuer ist nach dem als Entschädigung für entgangene Einnahmen (Verdienstausfall nach Unfall) steuerpflichtig.
Der selbständig tätige Kläger erhielt 2011 von einer Versicherungsgesellschaft einen Verdienstausfallschaden. Die Versicherungsgesellschaft zahlte dem Kläger die auf den Verdienstausfall entfallende Einkommensteuer. Diesen Betrag besteuerte das beklagte Finanzamt. Dies hielt das FG Baden-Württemberg für statthaft. Die Übernahme der steuerlichen Last stelle keine gesondert zu beurteilende Schadensposition dar. Sie trete an die Stelle weggefallener Einnahmen und sei unmittelbare Folge des schädigenden Ereignisses.