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FG München 17.07.2017 7 K 1888/16, NWB 4/2018 S. 162

Einkommensteuer | Verlust aus der Veräußerung wertloser Aktien

Nach dem liegt eine entgeltliche Anteilsübertragung auch dann vor, wenn wertlose Anteile ohne Gegenleistung zwischen fremden Dritten übertragen werden, selbst wenn die Veräußerung an die Bedingung geknüpft wurde, dass der Veräußerer im Gegenzug (wertlos gewordene) Aktien des Käufers erwirbt.

Anmerkung:

Der Kläger veräußerte wertlose Aktien an eine Käuferin, von der er im Gegenzug wertlose Aktien erwarb. Hieraus erklärte er Verluste aus Aktienverkäufen. Das Finanzamt ging von einer teilentgeltlichen Übertragung aus und berücksichtigte den Verlust nicht, da es einen Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO annahm. Das FG München hingegen berücksichtigte den Verlust, da mit dem Abschluss des Kaufvertrags sowie der Übertragung und Einbuchung...