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BMF 12.01.2018 IV A 3 - S 0062/18/10001, NWB 4/2018 S. 164

Verfahrensrecht | AEAO an DSGVO angepasst

Das den Anwendungserlass zur AO v. (BStBl 2014 I S. 290) geändert.

Anmerkung:

Durch das Schreiben wird der AEAO zu § 30 (Steuergeheimnis) grundlegend überarbeitet. Die Änderungen gelten ab .