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LSG Hessen Beschluss v. - L 1 KR 202/16

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Auszahlung aus einer Direktversicherung der Bemessung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zugrunde zu legen ist.

Fundstelle(n):
CAAAG-69986

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