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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 1111/16 EFG 2018 S. 338 Nr. 4

Gesetze: UStG §15a UStG § 15 Abs. 4

Vorsteuerberichtigung bei Einstellung der steuerpflichtigen Tätigkeit bei einem ehemals gemischt genutzten Gebäude

Leitsatz

Eine Vorsteuerberichtigung ist vorzunehmen, wenn in einem gemischt genutzten Gebäude die steuerpflichtige Tätigkeit eingestellt wird.

Fundstelle(n):
DStR 2018 S. 10 Nr. 33
DStRE 2018 S. 1193 Nr. 19
EFG 2018 S. 338 Nr. 4
MAAAG-69961

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