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Finanzgericht Hamburg  v. - 6 K 14/17 EFG 2018 S. 258 Nr. 4

Gesetze: AO § 191, EStG § 39b Abs. 6, EStG § 42d, EStG § 49 Abs. 1 Nr. 4 c, DBA Polen Art. 15

Haftungsbescheid: Geschäftsführerin einer deutschen GmbH als bevollmächtigte Vertreterin im Sinne des DBA-Polen - Besteuerung der nach Freistellung bezogenen Vergütungen und Abfindungszahlungen nach DBA-Polen

Leitsatz

1. Die Geschäftsführerin einer deutschen GmbH ist als bevollmächtigte Vertreterin im Sinne des Art. 16 Abs. 2 DBA-Polen anzusehen.

2. Die Besteuerung der nach der Freistellung bezogenen Vergütung richtet sich nach Art. 16 Abs. 2 DBA-Polen. Der erforderliche Zusammenhang nach Art. 16 DBA-Polen endet nicht mit dem Ende der gesellschaftsrechtlichen Stellung als Geschäftsführerin durch Freistellung oder Löschung im Handelsregister. Die Freistellung stellt lediglich eine interne Maßnahme dar, die die Stellung als Geschäftsführerin nicht beeinträchtigt.

3. Auch die Besteuerung der Abfindungszahlungen richtet sich nach Art. 16 Abs. 2 DBA-Polen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 2204 Nr. 38
DStR 2018 S. 6 Nr. 49
DStRE 2019 S. 243 Nr. 4
EFG 2018 S. 258 Nr. 4
IWB-Kurznachricht Nr. 7/2018 S. 250
HAAAG-69954

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