Haftungsbescheid: Geschäftsführerin einer
deutschen GmbH als bevollmächtigte Vertreterin im Sinne des DBA-Polen
- Besteuerung der nach Freistellung bezogenen Vergütungen und Abfindungszahlungen
nach DBA-Polen
Leitsatz
1. Die Geschäftsführerin einer
deutschen GmbH ist als bevollmächtigte Vertreterin im Sinne des
Art. 16 Abs. 2 DBA-Polen anzusehen.
2. Die Besteuerung der nach
der Freistellung bezogenen Vergütung richtet sich nach Art. 16 Abs.
2 DBA-Polen. Der erforderliche Zusammenhang nach Art. 16 DBA-Polen
endet nicht mit dem Ende der gesellschaftsrechtlichen Stellung als
Geschäftsführerin durch Freistellung oder Löschung im Handelsregister.
Die Freistellung stellt lediglich eine interne Maßnahme dar, die
die Stellung als Geschäftsführerin nicht beeinträchtigt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2019 S. 2204 Nr. 38 DStR 2018 S. 6 Nr. 49 DStRE 2019 S. 243 Nr. 4 EFG 2018 S. 258 Nr. 4 IWB-Kurznachricht Nr. 7/2018 S. 250 HAAAG-69954
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