Verlust der wirtschaftlichen Identität nur bei sachlichem und zeitlichem Zusammenhang zwischen der Anteilsübertragung und
der Zuführung neuen Betriebsvermögens.
Leitsatz
1. Die Kaduzierung eines Anteils kommt als Anteilsübertragung im Sinne von § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG in Betracht.
2. Die wirtschaftliche Identität einer Körperschaft kann nicht deswegen verloren gehen, weil nach einer Anteilsveräußerung
(oder davor) irgendwann ohne einen dazu bestehenden sachlichen Zusammenhang eine Veränderung im Betriebsvermögen der Körperschaft
eintritt, wenn also die einzelnen Teilschritte des Regelbeispiels des § 8 Abs. 4 S. 2 KStG unverbunden und zufällig nebeneinanderstehen.
Fundstelle(n): GmbH-StB 2018 S. 125 Nr. 4 SAAAG-69946
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