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Wertaufholung
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Nach einer außerplanmäßigen Abschreibung darf handelsrechtlich ein niedrigerer Wertansatz nicht beibehalten werden, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen. Das setzt allerdings voraus, dass sich der betreffende Vermögensgegenstand im Zeitpunkt der Wertaufholung noch im Vermögen des Unternehmens befindet und die seinerzeit als wertmindernd berücksichtigten Umstände zwischenzeitlich fortgefallen sind.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige betriebliche Erträge | 2710 | Erträge aus Zuschreibungen des Sachanlagevermögens |
2711 | Erträge aus Zuschreibungen des immateriellen Anlagevermögens | |
2712 | Erträge aus Zuschreibungen des Finanzanlagevermögens | |
2713 | Erträge aus Zuschreibungen des Finanzanlagevermögens § 3 Nr. 40 EStG/§ 8b Abs. 3 Satz 8 KStG | |
2714 | Erträge aus Zuschreibungen § 3 Nr. 40 EStG/§ 8b Abs. 2 KStG | |
2715 | Erträge aus Zuschreibungen des Umlaufvermögens (außer Vorräte) | |
2716 | Erträge aus Zuschreibungen des Umlaufvermögens § 3 Nr. 40 EStG/§ 8b Abs. 3 Satz 8 KStG |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige betriebliche Erträge | 4910 | Erträge aus Zuschreibungen des Sachanlagevermögens |
4911 | Erträge aus Zuschreibungen des immateriellen Anlagevermögens | |
4912 | E... |