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Verbrauchsfolgeverfahren
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Grundsätzlich ist zum Bilanzstichtag jeder Vermögensgegenstand einzeln zu bewerten. Nur in gesetzlich zulässigen Ausnahmefällen kann von der Einzelbewertung abgewichen werden. Lässt sich z. B. die tatsächliche Verbrauchsfolge gleichartiger Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens nicht mehr exakt bestimmen, kann der Kaufmann den Wertansatz unter der Annahme bestimmter Verbrauchsfolgen (Fifo-Verfahren oder Lifo-Verfahren) bestimmen, sofern es den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 3970 | Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Bestand) |
Fertige Erzeugnisse und Waren | 3980 | Waren (Bestand) |
Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 8980 | Bestandsveränderungen - fertige Erzeugnisse |
8960 | Bestandsveränderungen - unfertige Erzeugnisse | |
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 7050 | Unfertige Erzeugnisse (Bestand) |
Fertige Erzeugnisse und Waren | 7110 | Fertige Erzeugnisse (Bestand) |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Roh-, Hilfs- und Betriebss... |