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Umzäunung
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Umzäunungen können bilanzsteuerrechtlich entweder dem Gebäude oder den Außenanlagen zugerechnet werden. Als Außenanlagen werden sie losgelöst vom Gebäude bilanziert und abgeschrieben. Stellen sie Herstellungskosten des Gebäudes dar, unterliegen sie den Kriterien der Gebäudeabschreibung.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 0111 | Außenanlagen für Geschäfts-, Fabrik- und andere Bauten |
0140 | Wohnbauten |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 0280 | Außenanlagen für Geschäfts-, Fabrik- und andere Bauten |
0300 | Wohnbauten |
1.3 IKR
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
0560 | Grundstückseinrichtungen | |
0590 | Wohngebäude |
2. Rechtsgrundlagen
§ 94 Abs. 1 BGB, § 253 Abs. 1 und 3 HGB, § 255 Abs. 1 HGB, § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG, § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, § 9b Abs. 1 EStG, R 7.1 Abs. 1 Nr. 3 EStR, R 7.4 Abs. 1 Satz 5 EStR, R 7.4 Abs. 9 Satz 3 EStR, R 21.1 Abs. 2 und 3 EStR, H 6.2 EStH „Anschaffungskosten”, H 6.2 EStH „Vorsteuerbeträge”, H 6.4 EStH „Gartenanlage”, H 7.4 EStH „Fertigstellung”, § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG, § 9 Abs. 1 und 2 UStG, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG.
3. Wie wird kontiert?
3.1 Einkommensteuer
Zivilrechtlich ist bei einem bebauten Grundstück sowohl die Umzäunung als auch das Gebäude sel...