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Software – Anschaffung und Abschreibung
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Beim Erwerb von Software tritt z. B. die Frage auf, ob die Software losgelöst von der Hardware bilanziert und abgeschrieben werden kann. Weiterhin ist strikt zwischen Anschaffung und Herstellung zu differenzieren, da im Falle einer Herstellung das Aktivierungsverbot für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in der Steuerbilanz greift.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 0027 | EDV-Software |
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 0044 | EDV-Software |
0045 | Lizenzen und Franchiseverträge | |
Aufwendungen für bezogene Leistungen | 3106 | Fremdleistungen 19 % Vorsteuer |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4806 | Wartungskosten für Hard- und Software |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 4822 | Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände |
4823 | Abschreibungen auf selbst geschaffene immater... |