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Lexikon - Stand: 10.06.2024

Software – Anschaffung und Abschreibung

Udo Cremer

Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.

Zusammenfassung

Beim Erwerb von Software tritt z. B. die Frage auf, ob die Software losgelöst von der Hardware bilanziert und abgeschrieben werden kann. Weiterhin ist strikt zwischen Anschaffung und Herstellung zu differenzieren, da im Falle einer Herstellung das Aktivierungsverbot für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in der Steuerbilanz greift.

1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?

1.1 SKR 03


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
0027
EDV-Software
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
0044
EDV-Software
0045
Lizenzen und Franchiseverträge
Aufwendungen für bezogene Leistungen
3106
Fremdleistungen 19 % Vorsteuer
Sonstige betriebliche Aufwendungen
4806
Wartungskosten für Hard- und Software
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
4822
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
4823
Abschreibungen auf selbst geschaffene immater...

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