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Homepage und Domain
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Voraussetzung für das Betreiben einer Homepage (Internetseite) ist der Erwerb eines Domain-Namens (= Internetadresse). In diesem Zusammenhang sind die Kosten für die Erstellung einer Homepage von den Kosten für die Registrierung des Domain-Namens zu trennen, da beide ertragsteuerlich unterschiedlich behandelt werden.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 0010 | Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
0025 | Ähnliche Rechte und Werte | |
0027 | EDV-Software | |
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 0043 | Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4806 | Wartungskosten für Hard- und Software |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 4822 | Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände |
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