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Grundstück
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Werden Grundstücke oder Grundstücksteile ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke genutzt, gehören sie regelmäßig zum notwendigen Betriebsvermögen. Wird ein Teil eines Gebäudes eigenbetrieblich genutzt, gehört der zum Gebäude gehörende Grund und Boden anteilig zum notwendigen Betriebsvermögen.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 0065 | Unbebaute Grundstücke |
0075 | Grundstücke mit Substanzverzehr | |
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0079 | Anzahlungen auf Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten |
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 0111 | Außenanlagen für Geschäfts-, Fabrik- und andere Bauten |
0112 | Hof- und Wegebefestigungen | |
0146 | Außenanlagen | |
0147 | Hof- und Wegebefestigungen | |
0176 | Außenanlagen | |
0177 | Hof- und Wegebefestigungen | |
0192 | Außenanlagen | |
0193 | Hof- und Wegebefestigungen |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Grundstücke, grundstück... |