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Fremdwährung bei Verbindlichkeiten
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Durch zahlreiche Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Lieferanten werden häufig Käufe in ausländischer Währung getätigt. Ist die Verbindlichkeit zum Bilanzstichtag noch nicht beglichen, muss die Fremdwährungsverbindlichkeit einer Folgebewertung unterzogen werden, da der Jahresabschluss grundsätzlich in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen ist.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oder Sonstige Vermögensgegenstände | 1600 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
Sonstige betriebliche Erträge | 2660 | Erträge aus der Währungsumrechnung |
2661 | Erträge aus der Währungsumrechnung (nicht § 256a HGB) | |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 2150 | Aufwendungen aus der Währungsumrechnung |
2151 | Aufwendungen aus der Währungsumrechnung (nicht § 256a HGB) | |
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 3970 | Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Bestand) |
Fertige Erzeugnisse und Waren | 3980 | Waren (Bestand) |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 1000 | Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Bestand) |
Fertige Erzeugnisse und Waren | 1140 | Wa... |