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Einzelwertberichtigungen von Forderungen
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Auch für Forderungen gilt am Bilanzstichtag grundsätzlich die Einzelbewertung. Ist eine Forderung zum Bilanzstichtag nicht mehr voll werthaltig, muss der voraussichtliche Ausfall vom Kaufmann geschätzt werden.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder sonstige Verbindlichkeiten | 1460 | Zweifelhafte Forderungen |
1461 | Zweifelhafte Forderungen - Restlaufzeit bis 1 Jahr | |
1465 | Zweifelhafte Forderungen - Restlaufzeit größer 1 Jahr | |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 0998 | Einzelwertberichtigungen auf Forderungen - Restlaufzeit bis 1 Jahr |
0999 | Einzelwertberichtigungen auf Forderungen - Restlaufzeit größer 1 Jahr | |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 2406 | Forderungsverluste 19 % USt (übliche Höhe) |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 2451 | Einstellung in die Einzelwertberichtigung auf Forderungen |
Sonstige betriebliche Erträge | 2731 | Erträge aus der Herabsetzung der Einzelwertberichtigung auf Forderungen |
Sonstige betriebliche Erträge | 2732 | Erträge aus abgeschriebenen Forderungen |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4886 | Abschreib... |