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Brandschaden
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Scheidet ein Wirtschaftsgut des Anlage- oder Umlaufvermögens aufgrund eines Brandschadens aus dem Betriebsvermögen aus und erhält der Steuerpflichtige eine Versicherungsentschädigung, die höher ist als der Buchwert des ausgeschiedenen Gutes, kann der realisierte Gewinn unter bestimmten Voraussetzungen steuerneutral auf ein Ersatzwirtschaftsgut übertragen werden, so dass sich die Versteuerung zeitlich nach hinten verlagert.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonderposten mit Rücklageanteil | 0932 | Sonderposten mit Rücklageanteil nach EStR R 6.6 |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 2344 | Einstellungen in die Rücklage für Ersatzbeschaffung nach R 6.6 EStR |
Sonstige betriebliche Erträge | 2729 | Erträge aus der Auflösung der Rücklage für Ersatzbeschaffung R 6.6 EStR |
2742 | Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen | |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 4830 | Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) |
4831 | Abschreibungen auf Gebäude | |
4832 | Abschreibungen auf Kfz | |
4840 | Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlag... |