Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Außerordentliche Erträge
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Außergewöhnliche Erträge betreffen Vorgänge, die außerhalb des „Gewöhnlichen” liegen und eher selten auftreten.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige betriebliche Erträge | 2504 | Erträge durch Verschmelzung und Umwandlung |
2508 | Gewinn aus der Veräußerung oder der Aufgabe von Geschäftsaktivitäten nach Steuern | |
2590 | Erträge aus der Anwendung von Übergangsvorschriften | |
2594 | Erträge aus der Anwendung von Übergangsvorschriften (latente Steuern) |
1.2 SKR 04
Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige betriebliche Erträge | 7451 | Erträge durch Verschmelzung und Umwandlung |
7454 | Gewinn aus der Veräußerung oder der Aufgabe von Geschäftsaktivitäten nach Steuern | |
7460 | Erträge aus der Anwendung von Übergangsvorschriften | |
7464 | Erträge aus der Anwendung von Übergangsvorschriften (latente Steuern) |
1.3 IKR
Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
5800 | Außerordentliche Erträge |
2. Rechtsgrundlagen
§ 246 Abs. 2 HGB, § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB, § 277 Abs. 4 Satz 1 HGB, § 285 Nr. 31 HGB, Art. 75 Abs. 1 EGHGB, § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. a EStG, § 3c Abs. 2 EStG, § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG, § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG, § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG.
3. Wie wird kontiert?
Der GuV-Posten „außerordentliche Erträge” ist durch das BilRUG aus der Gewinn- und Verlustrechnung ersatzlos gestrichen worden. Erstmals anzuwenden ist diese V...