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BMF 12.12.2017 IV C 5 - S 2388/14/10001, BBK 2/2018 S. 56

Steuerrecht | BMF zur Lohnsteuer-Anrufungsauskunft

Das BMF hat ein neues Schreiben zur Anrufungsauskunft bei der Lohnsteuer nach § 42e EStG veröffentlicht. Das neue BMF-Schreiben enthält eine systematische Darstellung zur Antragsberechtigung, Zuständigkeit, Formfreiheit, Bindungswirkung und zum Rechtsschutz.

Von [i]Bindungswirkung gegenüber allen Beteiligtenbesonderer Bedeutung ist der Hinweis auf die neuere BFH-Rechtsprechung, nach der eine Anrufungsauskunft im Klageverfahren vom Gericht nur dann beanstandet wird, wenn die vom FA erteilte Auskunft evident rechtsfehlerhaft ist. Auch bindet eine Anrufungsauskunft die Finanzämter aller Beteiligten.

Beispiel

Erteilt das FA dem Arbeitgeber die Auskunft, dass der von ihm für den Kindergarten des Arbeitnehmers A gezahlte Zuschuss steuerfrei ist, darf das Finanzamt des A bei der Veranlagung des A den Zuschuss nicht als lohnsteuerpfl...