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Lohn und Gehalt | Sachbezugswerte für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab 2018
Das BMF hat die aus der Sozialversicherungsentgeltverordnung abgeleiteten Werte für die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Mahlzeiten an Arbeitnehmer für das Jahr 2018 bekannt gegeben. Danach beträgt der Wert für Mahlzeiten für ein Mittag- oder Abendessen 3,23 € (bisher 3,17 €) und für ein Frühstück 1,73 € (bisher 1,70 €).
Wenning, Sachbezüge, infoCenter NWB BAAAB-05698.
Grenzwerte und Pauschalen, Arbeitshilfe NWB DAAAE-34802.