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EuGH  - C-591/17 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: InfrAG, InfrAGÄndG 1 Art 1, VerkehrStÄndG 2, KraftStG, AEUV Art 18, AEUV Art 34, AEUV Art 56, AEUV Art 92

Rechtsfrage

Die Bundesrepublik Deutschland hat durch die mit dem Infrastrukturabgabengesetz vom (BGBI. I S. 904), in der Fassung von Art. 1 des Gesetzes vom (BGBI. I S. 1218), eingeführte Abgabe für PKW in Verbindung mit dem durch das Zweite Verkehrsteueränderungsgesetz vom (BGBI. I S. 901) in das Kraftfahrzeugsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBI. I S. 3818) eingeführten und zuletzt durch das Gesetz zur Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes vom (BGBI. I S. 1493) geänderten Steuerentlastungsbetrag für die Halter in Deutschland zugelassener PKW gegen Art. 18, 34, 56 und 92 AEUV verstoßen.

- Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten des Verfahrens.

Abgabe; Kraftfahrzeugsteuer; Pkw; Steuerentlastung

Fundstelle(n):
HAAAG-69552

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