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LSG Bayern Urteil v. - L 4 KR 49/13

Leitsatz

Leitsatz:

1. Eine zelluläre Immuntherapie mit dendritischen Zellen, natürlichen Killerzellen, inaktivierten onkolytischen Viren und Hyperthermie bei metastasiertem Mammakarzinom stellt eine neue Behandlungsmethode dar, für die eine Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses (derzeit) nicht vorliegt.

2. Die nach der Rechtsprechung entwickelten und vom Gesetzgeber in § 2 Abs. 1a SGB V aufgenommenen Grundsätze greifen nicht bei Vorliegen einer absolut palliativen Situation bereits zu Behandlungsbeginn.

Fundstelle(n):
IAAAG-69329

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