1. Für die zeitliche Zuordnung von leistungsrelevantem Einkommen aus Erwerbstätigkeit im Bezugszeitraum gilt das Lebensmonatsprinzip, auch im Hinblick auf geldwerte Vorteile in Form der Überlassung eines Dienstwagens.
2. Auch elterngeldrechtlich stellt bereits die bloße Nutzungsmöglichkeit eines Dienstwagens für die Privatnutzung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar.
3. Die grobe Pauschalierung des einkommenssteuerrechtlichen Zuflusses einer Privatnutzung berechtigt nicht dazu, ohne Ansehen der tatsächlichen Nutzungsmöglichkeit den Vorteil gleichmäßig auf den Kalendermonat zu verteilen und so zum Teil in den Bezugszeitraum hineinzuverlagern.
4. Die Entgeltabrechnung, die den pauschalierten Vorteil ausweist, trifft keinerlei Aussagen zur Verteilung innerhalb des Kalendermonats - von daher existiert auch keine entsprechende Vermutungswirkung.
Fundstelle(n): DStR 2018 S. 1130 Nr. 22 DStR 2018 S. 9 Nr. 1 MAAAG-69306
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