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StuB Nr. 1 vom Seite 15

Gestaltungsmöglichkeiten nach der Änderung der Rechtsprechung zu eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen

Folgen durch das

StB/vBP Prof. Dr. Hans Ott

Mit dem Grundsatzurteil vom hat der BFH seine langjährige Rechtsprechung zur steuerlichen Berücksichtigung ausgefallener eigenkapitalersetzender Finanzierungshilfen als nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung i. S. des § 17 EStG geändert und gleichzeitig eine Vertrauensschutzregelung zum zeitlichen Anwendungsbereich der geänderten Rechtsprechung getroffen. Für die Zeit nach dem Inkrafttreten des MoMiG am ist der BFH zum handelsrechtlich geprägten Anschaffungskostenbegriff nach § 255 Abs. 1 HGB zurückgekehrt und erkennt ausgefallene Finanzierungshilfen grundsätzlich nicht mehr als nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung i. S. des § 17 EStG an. Die Begründung für die Änderung der Rechtsprechung hat Schießl in dieser Zeitschrift bereits ausführlich dargestellt. Im Folgenden werden die sich aus der Rechtsprechungsänderung resultierenden Konsequenzen und Ansatzpunkte zur künftigen Berücksichtigung ausgefallener Finanzierungshilfen diskutiert.

Kernfragen
  • Was ist Kern der Grundsatzentscheidung des ?

  • Was folgt unmittelbar aus dieser Entscheidung?

  • Was gilt zum Ausfall von Finanzierungsh...