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Einkommen-/Lohnsteuer | Geänderte Programmablaufpläne für 2018
Vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung beschlossenen Absenkung des Beitragssatzes in der allgemeinen Rentenversicherung auf 18,6 % hat das BMF geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2018 bekannt gegeben ( NWB AAAAG-63549, BStBl 2017 I S. 1548). Gleichzeitig wurde die Bekanntmachung vom - IV C 5 - S 2361/08/10001-15 NWB XAAAG-62082 (BStBl 2017 I S. 1466) aufgehoben.
Hinweis: Die Programmablaufpläne berücksichtigen die ab 2018 geltenden Anpassungen des Einkommensteuertarifs (einschließlich Anhebung des Grundfreibetrags auf 9.000 €), der Zahlenwerte in § 39b Abs. 2 Satz 7 EStG und der Freibeträge für Kinder (Anhebung auf 3.714 € bzw. 7.428 €). Sie sind auf der Homepage des BMF veröffentlicht.