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BGH 09.11.2017 IX ZR 270/16, NWB 1/2018 S. 16

Mandatsverhältnis | Zur festgesetzten Steuerpflicht als ersatzfähigem Schaden

Übermittelt der rechtliche Berater versehentlich ohne vorherige Abstimmung mit dem Mandanten eine für diesen gefertigte Selbstanzeige der Finanzverwaltung, liegt in der anschließend gegen den Mandanten festgesetzten Steuerpflicht kein ersatzfähiger Schaden.

Anmerkung:

Die Klägerin hat in den Veranlagungszeiträumen der Jahre 2007 bis 2012 vorsätzlich in erheblichem Umfang Steuern hinterzogen. Das Steuerstrafverfahren nach der Selbstanzeige wurde [i]infoCenter „Haftung des Steuerberaters“ NWB GAAAB-78593 wegen der strafbefreienden Selbstanzeige eingestellt. Die Klägerin zahlte die von ihr hinterzogenen Steuern i. H. von insgesamt knapp 70.000 €, die sie von ihrem Rechtsanwalt ersetzt verlangt. Das Gericht bejaht zwar eine grds. haftungsbegründende Pflichtwidrigkeit (§ 280 Abs. 1 Satz 1, § 611 Abs. 1, § 675 Abs. 1 BGB), die die Vermögensnachteile adäquat kausal ...